Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten der Miete (Mietzuschuss) und zur Belastung bei Eigentum (Lastenzuschuss) und wird zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens geleistet (§ 1 Wohngeldgesetz (WOGG).
Als Mieter*in oder Eigentümer*in können Sie Wohngeld nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen. Dazu ist ein formeller Antrag notwendig. Wird ein formloser Antrag eingereicht, kann die Bearbeitung erst erfolgen, wenn der formelle Antrag mit den notwendigen Unterlagen eingereicht ist. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Allgemeine Informationen zum Wohngeld sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke bzw. die Online-Antragstellung finden Sie hier.
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus-Gesetz vom 5. Dezember 2022, BGL I 2160). Hierdurch haben mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld.Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder der Höhe des Gesamteinkommens der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung, nur bis zu einer bestimmten Höhe
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Die Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt, wie Sie dabei vorgehen müssen.
Sie können sich gerne zu den Öffnungszeiten der Wohngeldstelle oder nach vorheriger Terminabsprache persönlich oder telefonisch ausführlich zum Thema Wohngeld beraten lassen.
Wohngeldgesetz (WoGG) Wohngeldverordnung (WoGV) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (WoGVwV)
Die im Antrag gemachten Angaben sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.Wohngeld wird individuell ermittelt, es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall bei der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind. Es kommen z. B. folgende Unterlagen in Frage: Mietvertrag, Mieterhöhungsschreiben, Vermieterbescheinigung Verdienstbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag Bescheide über Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Unterhalt
Es fallen keine Gebühren an.
Sabine
Abendroth
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvreinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Heike
Blokesch
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Wayne
Bodner
Claudia
Gerlach
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus-Gesetz vom 5. Dezember 2022, BGL I 2160). Hierdurch haben mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld.Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von• der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder• der Höhe des Gesamteinkommens• der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung, nur bis zu einer bestimmten Höhe
Die im Antrag gemachten Angaben sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.Wohngeld wird individuell ermittelt, es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall bei der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind. Es kommen z. B. folgende Unterlagen in Frage: • Mietvertrag, Mieterhöhungsschreiben, Vermieterbescheinigung • Verdienstbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag • Bescheide über Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Unterhalt
• Wohngeldgesetz (WoGG)• Wohngeldverordnung (WoGV)• Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (WoGVwV)
Allgemeine Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
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