Stefanie
Thiel
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Sozialhilfe dient der Sicherung des alltäglichen Lebensunterhaltes nicht erwerbsfähiger Menschen inkl. Miet- und Heizkosten. Sie wird an Personen gewährt, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen können und ausreichende Hilfe auch nicht von anderen (z.B. Unterhaltspflichtige) erhalten.
Weitere Hilfsmöglichkeiten (z.B. Krankenhilfe oder Pflegegeld für Personen, die nicht versichert sind) klären Sie bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter im persönlichen Gespräch.
Für erwerbsfähige Personen ist das Jobcenter Rhein-Berg zuständig.
Darüber hinaus erforderliche Unterlagen sind einzelfallabhängig
Paragraph 8 ff Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII)
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.
Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.