Anliegen von A - Z

Sozialhilfe

Sozialhilfe dient der Sicherung des alltäglichen Lebensunterhaltes nicht erwerbsfähiger Menschen inkl. Miet- und Heizkosten. Sie wird an Personen gewährt, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen können und ausreichende Hilfe auch nicht von anderen (z.B. Unterhaltspflichtige) erhalten.

Weitere Hilfsmöglichkeiten (z.B. Krankenhilfe oder Pflegegeld für Personen, die nicht versichert sind) klären Sie bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter im persönlichen Gespräch.

Für erwerbsfähige Personen ist das Jobcenter Rhein-Berg zuständig.

  • Personalausweis
  • Nachweis über die Erwerbsunfähigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen
  • Nachweise über Ausgaben (z.B. Miete, Versicherungen)

Darüber hinaus erforderliche Unterlagen sind einzelfallabhängig

Paragraph 8 ff Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII)

Ihre Ansprechperson