Menschen mit einer dauerhaften Behinderung können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis sitzt die zuständige Behörde im Kreishaus in Bergisch Gladbach, an die der Antrag gesendet wird:
Rheinisch Bergischer KreisAmt für SozialesAn der Gohrsmühle 2551465 Bergisch GladbachTelefon 02202 136240schwerbehindertenausweis(at)rbk-online.deAnträge bekommen Sie an der Information im Leichlinger Rathaus, in der Verwaltungsnebenstelle Witzhelden, im Seniorenbüro oder beim Sozialamt. Eine Erstberatung und Unterstützung bei notwendigen Antragstellungen rund um das Thema Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis leistet das städtische Seniorenbüro.
Mit ELSA NRW können Sie auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen stellen.Auch für den Online-Antrag ist wegen der Schweigepflichtsentbindung, dem Einverständnis zur Lichtbildspeicherung und zur Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden und den Druckdienstleister für Ausweise noch die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten und nach Erhalt der Kontrollnummer mit der Kurzfassung des Antrages müssen Sie die angezeigte Erklärung ausdrucken, unterschreiben und an den zuständigen Aufgabenträger senden. Eine Übersendung der unterschriebenen Erklärung per Fax an die zuständige Stelle ist ebenso möglich.
Bei Fragen können Sie sich auch an Schwerbehinderten-Ausweis-Hotline unter 02202 136240 wenden.
Den abgelaufenen Schwerbehindertenausweis können Sie, sofern noch ein Feld zur Verlängerung frei ist, im Bürgerbüro der Stadt Leichlingen verlängern lassen.
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Anträge bekommen Sie an der Information, im Seniorenbüro, beim Sozialamt oder auch Online.
Iris
Hemmeter
Aleksandra
Petz
Jan
Hermes
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Nicole
Blankenburg
Nazy
Schahmohammadi
Tanita
Lampe
Öffnungszeiten Bürgerbüro Leichlingen
8-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Dienstag
8-12 Uhr
Donnerstag
8-12 Uhr und 15.30-18.30 Uhr
Ausschließlich mit Terminvereinbarung über die Online-Terminvereinbarung, telefonisch unter 02175 992-200 oder unter buergerbuero@leichlingen.de
Ulrike
Wildt
Maria
Bingel
Hannah
Vogt
Sarah
Symannek
Bergmann
Kimberly
Katagiri
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen –
Zum elektronischen Antrag über ELSA NRW
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