Daphne
Bäcker
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Abgemeldete oder schrottreife Autos, mit oder ohne Kennzeichen, dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) oder in der freien Landschaft abgestellt werden.Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes oder schrottreifes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird der/die Fahrzeughalter*in ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss tief in die Tasche greifen:Wenn die Stadt tätig wird und einen Abschleppdienst bemühen muss, werden nicht nur die Kosten für das Abschleppen und eine eventuelle Entsorgung in Rechnung gestellt, sondern auch eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand. So kommen schnell Beträge zwischen 250 und 500 Euro zusammen.Außerdem kann ein Bußgeldverfahren nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes eingeleitet werden, das die Festsetzung einer zusätzlichen Geldbuße bis zu 500 Euro ermöglicht.
Meldungen über widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge richten Sie bitte mit Angabe des Abstellortes, der Fahrzeugart, des Fahrzeugherstellers und der Farbe des Fahrzeugs an das Ordnungsamt.
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