Der Städtische Abwasserbetrieb nimmt die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften wahr. Hierzu gehören neben dem Bau und der Unterhaltung des Kanalsystems auch die Überwachung der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Ziel ist eine umwelt- und ressourcenschonende Beseitigung des Abwassers unter Beachtung wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte.
Wesentliche rechtliche Grundlagen sind neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) die Entwässerungsatzungen der Stadt Leichlingen und verschiedene Runderlasse des Ministeriums für Umwelt, Natur-, Landschaft- und Verbraucherschutzes in NRW, wie z.B. die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw).
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