Zu den erlaubnispflichtigen Gewerbeangelegenheiten zählen beispielsweise das Erteilen einer Gewerbeerlaubnis genau so wie die Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen nach den gesetzlichen Vorgaben oder auch die Aufgaben der Gewerbeüberwachung.Die nachfolgenden Beispiele sollen verdeutlichen, welche Bereiche von erlaubnispflichtigen Gewerbeangelegenheiten berührt sind:
Da sich die benötigten Unterlagen je nach Einzelfall unterscheiden, informieren Sie sich bitte vorher bei den Ansprechpartner*innen.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Antrag.
Tobias
Siefen
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Andrea
Kube
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