Die Vergnügungssteuer wird erhoben für
a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leichlingen
Kommunalesabgabengesetz für das Land NRW (KAG)Abgabenordnung (AO)
Aktuelle Steuersätze für Apparate je angefangener Kalendermonat:
Die Steuersätze für die übrigen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung.
Nina
vom Stein
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mi Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Monika
Maczeja
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Sebastian
Scholze
Alma
Bojcic
Christian
Bechmann
Roger
Landwehr
Michelle
Paust
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