Anliegen von A - Z

KFZ-Angelegenheiten

Die Stadt Leichlingen führt ein Servicebüro des Rheinisch-Bergischen Kreises als Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge.

Hierzu ist Ihre persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer von Ihnen bevollmächtigten Person in unserem Bürgerbüro notwendig.

Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der nach genannten Unterlagen, da ansonsten eine Bearbeitung der Meldung zu Ihrem Fahrzeug nicht erfolgen kann.

Eine Zulassung ohne Termin ist nicht möglich. Die Erledigung von Kfz-Angelegenheiten im Bürgerbüro in Witzhelden ist aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Terminreservierung im Bürgerbüro

Die Terminvereinbarung erfolgt online – dafür müssen die gewünschten Anliegen sowie deren Anzahl ausgewählt werden. Es werden nur die Anliegen in der Zahl bearbeitet, die über die Terminvereinbarung angegeben sind. Termine sind derzeit nur für Leichlinger Bürger*innen verfügbar. Alternativ ist die Terminvereinbarung telefonisch über die 02175 992-200 möglich. 

Hier geht's zur Terminvereinbarung Bürgerbüro

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind.

Die Gebühren können direkt vor Ort bar oder mit Karte (Debit- und Kreditkarten) bezahlt werden. Ausgeschlossen sind Bezahlungen mit American Express und Diner’s Club. Zusätzlich akzeptieren die Terminals auch digitale Karten, zum Beispiel über das Smartphone oder die Smartwatch.

Anmeldung (Neuzulassung, nur fabrikneue Fahrzeuge)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Firmen/Selbständigen Handelsregisterauszug bzw.  Gewerbeanmeldung
  • elektronischer Versicherungsnachweis (eVB- Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Kraftfahrzeugbrief und -schein
  • gegebenenfalls eine Vollmacht
  • SEPA- Lastschriftmandat

Bei der Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) ist die Vorlage des Kaufvertrages oder der Rechnung im Original notwendig. Außerdem wird das COC-Papier bzw. die EWG-Übereinstimmungserklärung benötigt. Bei einem Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land ist zusätzlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes vorzulegen.
Im Zusammenhang mit der Neuzulassung muss dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden. Halten Sie bitte bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges Ihre Kontodaten bzw. eine entsprechende Kontoerklärung des Vollmachtgebers (Sepa-Lastschriftmandat) bereit.

 
Fahrzeug ummelden (bitte Verlinkung anklicken)

 

Abmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschild(er)
  • Es empfiehlt sich ebenfalls die Vorlage des Untersuchungsberichts über die letzte Hauptuntersuchung.
Zulassung von Kraftfahrzeugen
Kfz Ab-, An- und Ummeldung
Ab-, An- und Ummeldung, Kraftfahrzeuge