Behinderten oder einkommensschwachen Personen kann auf Antrag eine Befreiung der Grundgebühren für Rundfunk und Fernsehen gewährt werden. Zu diesem Personenkreis gehören:
Anträge auf Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht erhalten Sie im Rathaus, Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen, an der Infotheke des Bürgerbüros.
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