Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Leichlingen nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Die Vollstreckungsbehörde ist für die Betreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen zuständig. Öffentlich-rechtliche Forderungen bezeichnen Zahlungsansprüche, die aus der Festsetzung öffentlich-rechtlicher Abgaben (d.h. von Gebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern resultieren.
Unter Beitreibung im Sinne des Gesetzes versteht man beispielsweise:
Ebenso zählt zum Begriff der Beitreibung auch die Vollstreckung von Forderungen gegen Schuldner*innen, die nicht in Leichlingen wohnen. Zu diesem Zweck werden andere Vollstreckungsbehörden mit der Beitreibung der städtischen Forderungen beauftragt, sofern eigene Maßnahmen nicht greifen.
Über Amts-, Rechtshilfe- und Vollstreckungsabkommen sowie auf der Grundlage des EU- Beitreibungsgesetzes kann auch gegen im Ausland wohnende Schuldner*innen vollstreckt werden.
Im Umkehrschluss können auch andere Behörden und Institutionen die Vollstreckungshilfe der Stadt Leichlingen in Anspruch nehmen (z. B. andere Städte und Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen und andere), sofern der/die Schuldner*in seinen/ihren Wohnsitz im Bereich des Stadtgebietes von Leichlingen hat bzw. gem. Einwohnermeldegesetz NRW gesetzlich hier gemeldet ist.
Diese behördliche Dienstleistung kann im Rahmen eines Vollstreckungsersuchens an die Behörde herangetragen werden.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gemäß § 94 Gemeindeordnung NRW in Verbindung §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit GKG-NRW nimmt die Stadt Leichlingen inzwischen auch die Vollstreckungsaufgaben der Stadt Burscheid (seit 1.1.2012) und der Gemeinde Odenthal (seit 1.1.2018) wahr.
Gerichtliche Entscheidungsinstanzen sind die Amtsgerichte Leverkusen und Köln.
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRWInsolvenzordnung
Christian
Bechmann
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Roger
Landwehr
Michelle
Paust
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gemäß § 94 Gemeindeordnung NRW in Verbindung §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit – GKG-NRW nimmt die Stadt Leichlingen inzwischen auch die Vollstreckungsaufgaben der Stadt Burscheid (seit 1.1.2012) und der Gemeinde Odenthal (seit 1.1.2018) wahr.
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