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Haushaltsplan

Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung enthält die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Leichlingen voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die Einzahlungen und die zu leistenden Auszahlungen. Es werden erforderliche Investitionen festgelegt und die dazugehörige Finanzierung geplant. Der städtische Haushaltsplan wird normalerweise jährlich aufgestellt und vom Rat der Stadt Leichlingen beschlossen. Die zu finanzierenden Aufgaben sind vielfältig und reichen von pflichtigen Aufgaben bis hin zu freiwilligen Aufgaben.

Der Haushaltsplan ist somit ein umfassendes Spiegelbild der kommunalen Tätigkeit und ein zentrales Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument, da hier festgelegt wird, welche Mittel für welche Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Aufstellung und Einhaltung des Haushaltsplanes ist gesetzlich verpflichtend. Die gesetzlichen Grundlagen dieser kommunalen Haushaltswirtschaft sind in der Gemeindeordnung (GO NRW) und in der Gemeindehaushaltsordnung (GemHVO NRW) festgelegt.

Das Haushaltsrecht für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)“ grundlegend neu bestimmt worden. Die speziellen kommunalen Regelungen orientieren sich im Wesentlichen an den kaufmännischen Standards des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Zentrale Rechengrößen sind im NKF die kaufmännischen Erfolgsgrößen Aufwand und Ertrag als Ergebnisgrößen sowie Einzahlungen und Auszahlungen für die Abbildung der gemeindlichen Zahlungsströme im NKF.

Für Einwohner und Abgabepflichtige ist die Einsicht in den ausgelegten Haushaltsplanentwurf und später in die rechtskräftige Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan der Stadt Leichlingen digital auf der Homepage der Stadt Leichlingen oder aber während der Öffnungszeiten direkt in der Kämmerei, 4. Etage im Rathaus, möglich.