Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für Einzelne oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein. Das Altlastenkataster wird beim Rheinisch-Bergischen Kreis geführt.
Angela
Küster
Öffnungszeiten Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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