Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen, den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgaben und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.
Die Gewerbemeldung kann persönlich, auf dem Postweg oder vollelektronisch erfolgen.
Über das Wirtschaftsservice-Portal, das offizielle Portal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, können Sie Ihr Gewerbe elektronischen an-, um- und abmelden. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten sondern lediglich die reguläre Gebühr für die jeweilige Verwaltungsleistung an.
Nach Eingang Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Da auch verschiedene andere Stellen/ Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige unter anderem weiter an:
Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer sollten Sie uns formlos mitteilen. Wir werden diese für Sie kostenfreien Angaben auch an die Behörden weiterleiten, die sie sonst einzeln informieren müssten.
Bei einer schriftlichen Anzeige fügen Sie dem ausgefüllten Meldeformular gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei. Das Meldeformular bekommen Sie im Bürgerbüro.
Ausländische Gewerbetreibende müssen die für die anzumeldende Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.Ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beibringen.
Den Antrag geben Sie bitte im Bürgerbüro ab oder reichen ihn vollelektronisch über Gewerbe NRW ein.
Gewerbean- und ummeldung nat. Person und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG): 26,00 Euro.
Gewerbean- und ummeldung jur. Person incl. 1 Geschäftsführer (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt)): 33,00 Euro.
Für jeden weiteren Geschäftsführer: 13,00 Euro.
Zweitausfertigung der Gewerbean- und ummeldung: 15,00 Euro.
Bei einer schriftlichen Anzeig fügen Sie dem ausgefüllten Meldeformular gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei. Das Meldeformular bekommen Sie im Bürgerbüro.
Petra
Behr
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Agnes
Maczeja
Gewerbean- und –ummeldung nat. Person und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG): 26,00 Euro.
Gewerbean- und –ummeldung jur. Person incl. 1 Geschäftsführer (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt)): 33,00 Euro.
Zweitausfertigung der Gewerbean- und –ummeldung: 15,00 Euro.
Gewerbeanzeige online
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