Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können (z.B. Karussells, Zelte). Da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann, ist eine besondere Form der Überwachung (Ausführungsgenehmigung und Gebrauchsabnahme) erforderlich. Für jeden "Fliegenden Bau" muss ein Prüfungsbuch angelegt und geführt werden.
Angela
Küster
Öffnungszeiten Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Dienstag
8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
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Freitext
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