Die Stadt Leichlingen ist Träger von fünf Grundschulen als offene Ganztagsschulen, einer Sekundarschule und eines Gymnasiums.
Das städtische Gymnasium Leichlingen sowie die Sekundarschule sind Ganztagsschulen.
Die Stadt Leichlingen hat die Pflicht, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Der Schulträger muss auf Grundlage des Schulgesetzes NRW, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellen und unterhalten, das für die Schulverwaltung notwendige Personal sowie eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus befinden sich die Martin-Buber-Schule in Witzhelden in Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen-Kreises im Leichlinger Stadtgebiet.
Mehr Informationen über die Leichlinger Schulen sind hier aufrufbar.
Schulgesetz NRW
Michaela
Würz
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
www.rbk-direkt.de/bildungsatlas.aspx
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