Gemäß § 93 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die Buchführung und die Zahlungsabwicklung der Gemeinde in einer zentralen Finanzbuchhaltung zu organisieren. Es sind alle Ausgaben termingerecht zu leisten und alle Einnahmen rechtzeitig einzuziehen. Nähere Regelungen hierzu sind in der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW GemHVO NRW) festgelegt.
Die Finanzbuchhaltung ist bei der Stadt Leichlingen gegliedert in die Bereiche Debitoren-/ Kreditorenbuchhaltung (Nebenbuchhaltung) sowie Zahlungsabwicklung.
In der Kreditoren-/Debitorenbuchhaltung werden alle Rechnungen chronologisch und systematisch erfasst und den entsprechenden Buchungszeiträumen zugeordnet. Hierdurch liefert die Buchhaltung die Grundlage für die Berechnung des Ergebnisses einer Rechnungsperiode.
In der Zahlungsabwicklung werden alle Zahlungsflüsse der Stadtverwaltung tagesaktuell abgewickelt und alle bestehenden Forderungen gegenüber zahlungspflichtigen Personen, Unternehmen oder anderen Gebietskörperschaften überwacht.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Gemeindehaushaltsverordnung NRW GemHVO NRW
Astrid
Volberg
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
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Gemäß § 93 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die Buchführung und die Zahlungsabwicklung der Gemeinde in einer zentralen Finanzbuchhaltung zu organisieren. Es sind alle Ausgaben termingerecht zu leisten und alle Einnahmen rechtzeitig einzuziehen. Nähere Regelungen hierzu sind in der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) festgelegt.
Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW
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