Bei Aufbrüchen durch Versorger (Gas, Wasser, Strom, Telefon etc.) oder auch bei Gehwegabsenkungen für neue private Stellplätze in Leichlingen, müssen die Unternehmen / Privatpersonen eine Genehmigung beim Tiefbauamt einholen.
Eine Übersicht über aktuelle Baustellen finden Sie hier.
Ansprechpartner für Kreisstraßen ist der Rheinisch-Bergische Kreis.
Ansprechpartner für Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Burscheid.
Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Leichlingen
144 Euro pro Aufbruch
Sven
Hens
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.
Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.