Ihren Hund müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden. Alle Hunde, die in Leichlingen gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern. Unten finden Sie die die entsprechenden An- und Abmeldeformulare, die Sie zuschicken oder im Bürgerbüro abgeben können. Den Steuerbescheid schickt Ihnen einige Tage später das Steueramt zu.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Diese Abmeldung gilt auch bei einem Umzug in eine andere Stadt. Mit der Abmeldung des Hundes/der Hunde sind die noch vorhandenen Hundesteuermarken an die Stadt zurück zu geben.
Anzeige von großen oder gefährlichen Hunden sowie Hunden bestimmter Rassen
Durch das Landeshundegesetz NRW sollen Gefahren, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang von Menschen mit Hunden entstehen, vermieden werden. Das Landeshundegesetz unterscheidet gefährliche und Große Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen. Die Haltung großer Hunde muss beim Ordnungsamt der Stadt Leichlingen angezeigt, die Haltung gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen muss vom Ordnungsamt genehmigt werden. Die wichtigsten Vorschriften finden Sie hier aufgeführt.
Landeshundegesetz NRW
Hundesteuersatzung Leichlingen
Anmeldungkleine Hunde: nur Anmeldeformulargroße Hunde: Anmeldeformular, Anzeige einer Hundehaltung, Hundehaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis und Nachweis einer Mikrochipkennzeichnung
AbmeldungBei der Abmeldung ist ggf. eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.Bei der Abgabe an einen anderen Besitzer muss der Name und die Anschrift des neuen Besitzers angegeben werden.
Die Höhe der zu entrichtenden Steuer entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.Aus der Hundesteuersatzung erfahren Sie auch, unter welchen Voraussetzungen Sie von der Steuer befreit werden oder eine Ermäßigung erhalten können.
Die Hundesteuer wird durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter / jeder Hundehalterin regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Die Zahlung erfolgt jährlich zum 01.07.
Andrea
Kube
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
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