Jede in dem Bereich An der Wupper/ Im Brückerfeld mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person kann für einen auf ihn zugelassenen PKW einen Bewohner*innenparkausweis beantragen.
Der Bewohner*innenparkausweis wird auf Antrag für den*die Fahrzeughalter*in ausgestellt. Ist das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen, weil Sie zum Beispiel einen Firmenwagen nutzen, benötigen Sie eine Nutzungsbescheinigung des*der Fahrzeugshalter*in.
Bitte beachten Sie: Jede*r Bewohner*in erhält nur einen Bewohner*innenparkausweis für ein auf ihn*sie zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug. Für einen Zweitwagen kann kein Bewohner*innenparkausweis ausgestellt werden.
Die Antragstellung muss im Bürgerbüro erfolgen.
Zur Online-Terminvereinbarung.
30 Euro für einen Neuantrag6 Euro bei einem Kennzeichenwechsel
Birgit
Steinhoff
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Jede in dem Bereich “An der Wupper/ Im Brückerfeld” mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person kann für einen auf ihn zugelassenen PKW einen Bewohner*innenparkausweis beantragen.
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