Nadja
Kischka-Wellhäußer
Gleichstellungsbeauftragte
Männer und Frauen sind nach Artikel 3 des Grundgesetzes gleichberechtigt.
Die Gleichstellungsstelle bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leichlingen Information und Beratung an. Ebenso ist sie Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt mit bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt, die die Belange von Fauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben.
Landesgleichstellungsgesetz (LGG)NRW
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen
Frauenberatungsstelle Bergisch Gladbach
Frauenberatung Burscheid
Verband berufstätiger Frauen
Frauen gegen Gewalt e.V.
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Hilfe für Schwangere in Not
Wiedereinstieg NRW
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