
Trotz sorgfältiger Arbeit übernimmt die Blütenstadt Leichlingen keine Haftung, Garantie oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der genannten Zuschuss- und Kreditprogramme. Alle Angaben sind vom Antragsteller vor Antragstellung zu überprüfen. Es wird keine Gewähr für die Bewilligung von Fördermitteln übernommen.
Ausnahmen sind Steuervergünstigungen. Fragen Sie dazu Ihr Finanzamt.
Bewilligungen können nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden, wobei die Bearbeitung meistens in der Reihenfolge der Antragseingänge (sog. „Windhundverfahren“) erfolgt. Bei den meisten Programmen darf die Maßnahme erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn gilt in der Regel die Vergabe von Ausführungsaufträgen. Planungsarbeiten und die entsprechenden Aufträge hierzu fallen nicht darunter.
Meistens ist die Förderung an technische oder andere Kriterien gebunden. Um ein Vorhaben auch im Hinblick auf die Förderung bestmöglich zu planen, ist neben der gründlichen Durchsicht der Richtlinien eine frühzeitige Beratung bei der bewilligenden Stelle oder bei anderen sachkundigen Stellen zu empfehlen.