Für die Wahlperiode 2024-2028 sucht die Stadt Leichlingen Bewerber*innen für das Amt der Schöffin bzw. des Schöffen beim Amtsgericht Leverkusen und beim Landgericht Köln im Erwachsenenrecht sowie für die Jugendschöffenwahl. Bewerbungen können bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Die Stadt Leichlingen stellt für die Wahlperiode 1. Januar 2024-31. Dezember 2028 eine Vorschlagsliste aus Bewerber*innen auf, aus der dann die Hauptschöff*innen im Erwachsenenrecht gewählt werden. Für die gleiche Amtsperiode können interessierte Leichlinger*innen sich auch für die Vorschlagsliste für Jugendhauptschöff*innen bewerben. Die Vorschlagslisten sollen dabei alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Für das verantwortungsvolle Amt als Schöff*in oder Jugendschöff*in wird in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie gesundheitliche Eignung und eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit benötigt.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste gibt es einige wesentliche Voraussetzungen. Bewerber*innen müssen über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, einen Wohnsitz in Leichlingen haben und am 1. Januar 2024 wenigstens 25 Jahre, höchstens aber 69 Jahre alt sein. Jugendschöff*innen müssen zusätzlich über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen
Weitere und ausführliche Informationen zur Wahl und Aufgabenbereichs des Schöffenamts sowie Jugendschöffenamts erhalten interessierte Bürger*innen auf der Seite www.schoeffenwahl.de. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der Broschüre "Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter" Informationen zum Tätigkeitsgebiet und den Voraussetzungen des Schöff*innenamtes zusammengestellt.
Weitere Auskünfte zu der Schöffenwahl im Erwachsenenrecht erteilt Britta Peddenbruch aus dem Standesamt unter 02175/992-109 oder britta.peddenbruch(at)leichlingen.de. Dort können auch die Bewerbungen mithilfe des ausgefüllten Bewerbungsformulars bis 31.3.2023 eingereicht werden.
Weitere Auskünfte zu der Jugendschöffenwahl erteilt Cora Lenz, Amt für Kinder, Jugend und Familie, unter 02175/992-230 oder cora-eve.lenz(at)leichlingen.de. Bewerbungen für die Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl müssen mithilfe des ausgefüllten Bewerbungsformulars bis zum 31.3.2023 persönlich bei Cora Lenz (Zimmer 504-505, 5. Etage, Rathaus Am Büscherhof 1) eingereicht werden.