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Informationen zur Wiederaufbauhilfe des Landes NRW

|   Pressemitteilungen

Für Flutbetroffene besteht die Möglichkeit, Online-Anträge für die Wiederaufbauhilfe des Landes zu stellen. Dies gilt sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen, Landwirtschaft und Kommunen. Informationen zum Hilfe-Paket gibt es unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

 

Beratung bei der Antragsstellung

Zur telefonischen Beratung können sich Betroffene an den Kreis wenden, unter 02202/13-4000 oder per E-Mail an aufbauhilfe(at)rbk-online.de. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Vor-Ort-Beratung zur Wiederaufbauhilfe des Rheinisch-Bergischen Kreises im Leichlinger Rathaus ist ausgelaufen. 

Zusätzlich hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Servicetelefon „Wiederaufbau“ unter der Nummer 0211/46844994 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr für Fragen eingerichtet.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine ausführliche Anleitung für die Antragstellung für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft veröffentlicht.

 

Antragstellung für nicht-kommunale Träger von Infrastruktureinrichtungen

Auch nicht-kommunale Träger von Infrastruktureinrichtungen, beispielsweise Religionsgemeinschaften oder Vereine, können Wiederaufbauhilfe beantragen. Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Landes NRW. Hierfür benötigen sie eine Bestätigung der Gemeinde, dass die Maßnahmen erforderlich sind. Dies ist Voraussetzung für eine Förderung beziehungsweise den Mittelabruf. Zielsetzung dieser Regelung ist, dass kein Wiederaufbau von Infrastrukturen unterstützt wird, der den kommunalen Interessen widerspricht oder in Bezug auf die Wiederherstellung der Infrastruktur als nicht erforderlich angesehen wird. Bei der Stadt Leichlingen ist Sebastian Scholze (Telefon: 02175/992-321 oder sebastian.scholze(at)leichlingen.de) hierfür der Ansprechpartner und kann die Bescheinigung ausstellen. 

 

Antragstellung für Unternehmen

Informationen rund um die Wiederaufbauhilfe für Unternehmen finden sich zusammengetragen auf der Seite der städtischen Wirtschaftsförderung.

 

 

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