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Beginn der Vergabe von Impfterminen für über 80-jährige Bürger*innen im RBK

|   Pressemitteilungen


Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass die Vergabe von Impfterminen in der Zuständigkeit des Kreises liegt. Folgende Pressemitteilung hat der Kreis aktuell zu diesem Thema veröffentlicht:

Corona-Virus: Beginn der Vergabe von Impfterminen für über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis


Rheinisch-Bergischer Kreis. Seit gestern hat die für die Vergabe von Impfterminen zuständige Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) eine Telefonnummer und eine Internetseite freigeschaltet unter der sich Bürgerinnen und Bürger, die über 80 Jahre alt sind für eine Impfung gegen das Corona-Virus anmelden können. Aufgrund der hohen Nachfrage zum Start waren die Telefonleitung sowie die Internetseite extrem überlastet. Der Rheinisch-Bergische Kreis macht darauf aufmerksam, dass die Vergabe von Impfterminen ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung (KVNO) geregelt wird. Die Kreisverwaltung hat keinen Einfluss auf die Terminvergabe. Der Rheinisch-Bergische Kreis geht davon aus, dass die  anfänglichen Startprobleme bald behoben sind und  jeder Impfwillige in absehbarer Zeit einen Termin erhält.

Die  Kassenärztliche Vereinigung vergibt die Impftermine ausschließlich über die kostenlose Hotline (0800 116 117 01) oder online über  www.116117.de. Es wird auch direkt der zweite Termin mitgeteilt.  Ab 08. Februar 2021 sollen die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen für die Impfung der Bevölkerungsgruppe der über 80-Jährigen öffnen. Im Impfzentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises in der RheinBerg Galerie in Bergisch Gladbach werden zunächst an sieben Tagen in der Woche von 14 bis 20 Uhr Impfungen auf drei Impfstraßen durchgeführt. Pro Woche können dort zunächst rund 1.105 Impfdosen verabreicht werden.

Die Seniorinnen und Senioren werden am Eingang des Impfzentrums in Empfang genommen. Anschließend muss die Impfberechtigung vorgelegt werden. Eine Impfung ist nur mit Termin und Vorlage des Personalausweises möglich.
 

Fahrtkosten werden ggf. erstattet
 

Für die über 80 Jahre alten Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen erstattet die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten z.B. mit dem Taxi zum Impfzentrum. Dies kann von Krankenkasse zu Krankenkasse im Einzelnen unterschiedlich gehandhabt werden. Daher wird empfohlen mit der eigenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und abzuklären ob im konkreten Fall eine Erstattung der Fahrtkosten möglich ist.

Weitere Informationen zum Impfzentrum stellt der Rheinisch-Bergische Kreis unter https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx zur Verfügung. Hier steht auch ein Video zum detaillierten Ablauf und Eindruck der Räumlichkeiten im Impfzentrum bereit.

 

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