Auf dem immer mittwochs und samstags stattfindenden Leichlinger Wochenmarkt im Brückerfeld gilt laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung Maskenpflicht. Leider musste das Ordnungsamt in letzter Zeit feststellen, dass sich nicht alle Bürger*innen an die geltenden Regeln halten. Daher wird der Wochenmarkt in den kommenden Tagen verstärkt kontrolliert. Wer sich während des Wochenmarktes auf dem Marktplatz aufhält, ohne eine Alltagsmaske zu tragen, dem droht ein Bußgeld von 50 Euro. Die Stadt erinnert auch noch mal daran, dass unabhängig von der Alltagsmaskenpflicht auf Märkten das Tragen einer Alltagsmaske im öffentlichen Raum Pflicht ist, sobald ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen/Gruppen nicht eingehalten werden kann.
Die geltenden Regeln sehen vor, dass während des Wochenmarktes ab Betreten des Marktplatzes eine Alltagsmaske getragen werden muss. Diese darf nur abgezogen werden, um zu Essen und zu Trinken. Aber Achtung, an den Ständen erworbene Speisen und Getränke dürfen erst in 50 Meter Entfernung vom Kaufstand verzehrt werden. Auch für die Händler*innen gilt die Maskenpflicht. Allerdings können sie auf das Tragen einer Alltagsmaske im eigenen Marktstand verzichten, wenn sie dafür eine gleichwirksame Schutzmaßnahme anwenden, z. B. die Installation einer (Plexi)Glasscheibe oder das Tragen eines das gesamte Gesicht bedeckenden Faceshields.