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Förderprogramm für Sonderkapazitäten im Schülerverkehr verlängert

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Update vom 17.12.
Förderprogramm für Sonderkapazitäten im Schülerverkehr verlängert

Die Verwaltung wurde vom Ministerium für Verkehr des Landes NRW in Kenntnis gesetzt, dass das Förderprogramm für Sonderkapazitäten im Schülerverkehr verlängert wurde. Weiterhin können zum Zwecke der Kontaktreduzierung Verstärkerfahrten zum Regelschülerverkehr beantragt werden. Nunmehr ist eine Beantragung von zusätzlichen Fahrten in der Zeit vom 11.01.2021 bis zum Beginn der Osterferien 2021 (26.03.2021) möglich.

Die Verwaltung hat bereits erste Gespräche mit einem ortsansässigen Busunternehmen geführt und plant auch für den Zeitraum nach den Weihnachtsferien (insgesamt 55 Schultage) einen Förderantrag beim Land zu stellen um den Regelverkehr weiterhin um fünf zusätzliche Busfahrten pro Schultag zu verstärken.

 

Zusätzliche Schulbusfahrten zwischen Herbst- und Weihnachtsferien
23.10.2020

Um den Infektionsschutz in den Schulbussen zu verbessern, hat das Ministerium für Verkehr des Landes NRW am 20. August die Richtlinien zum Corona-Schülerverkehr erlassen. Danach können die Städte Zuwendungen für z. B. zusätzliche Verstärker- bzw. Einsatzwagenfahrten im ÖPNV zur Ausweitung des ÖPNV-Angebotes zur Erschließung von Schulen beantragen. Die Förderquote beläuft sich auf bis zu 100%.

Da davon auszugehen ist, dass die Infektionsraten auch nach den Herbstferien hoch bleiben und eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern, die bei gutem Wetter das Fahrrad für den Schulweg nutzen, in der kälteren Jahreszeit mit dem Bus zur Schule fahren werden, hat das Schulverwaltungsamt entschieden, mehr Busse als bislang nach den Herbstferien einzusetzen.

Insgesamt sollen ab Montag, 26. Oktober, täglich fünf zusätzliche Fahrten den Schülerverkehr entzerren. Wie Simon Loerken aus dem Amt für Jugend und Schule mitteilt, werden morgens vor Schulbeginn die Linien 10, 12 und 14 mit jeweils einer zusätzlichen Fahrt verstärkt.  Nachmittags werden die Linien 13 und 14, beide abgehend vom Schulzentrum, jeweils um eine zusätzliche Fahrt erweitert. Diese Regelung gilt zunächst bis Dienstag, 22. Dezember.

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