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Blütenbad öffnet das Freibad am Sonntag, den 24.5.

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Pressemitteilung der Leichlinger Bäderbetriebs- und Beteiligungs-GmbH

 

Seit 20. Mai dürfen Freibäder unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen. Das Blütenbad Leichlingen hat sich an die Arbeit gemacht und ein umfangreiches Konzept zum Betrieb des Hallen- und Freibades unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie erstellt, das es seinen Gästen nun ermöglicht, ab Sonntag, 24. Mai, wieder ins Freibad zu gehen. Das Gesundheitsamt hat das von der LBB erstellte Konzept ohne Beanstandungen akzeptiert und bei der Begehung im Freibad am 20. Mai die Freigabe für die Wiederinbetriebnahme des Freibades erteil. Laut Gesundheitsamt ist das Blütenbad das erste Freibad im Bergischen Land, das nun die Tore für die Badbesucher aufmachen wird.

Um im Hinblick auf die Corona-Pandemie Ansteckungen zu vermeiden, sind sowohl die Bäder-Organisation als auch die Gäste dazu aufgefordert, durch angemessenes Verhalten das Ansteckungsrisiko aktiv zu mindern. Zwar können Viren, so auch Grippe- oder Corona-Viren, nach derzeitigem Wissensstand nicht über das Badewasser übertragen werden, so dass im Vergleich zu anderen öffentlichen Einrichtungen im Schwimmbad kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Dennoch müssen selbstverständlich auch im Schwimmbad die gebotenen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. So wird die Umsetzung der ohnehin strengen Hygienevorschriften für Schwimmbäder durch an die besondere Situation angepasste Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ergänzt. Die Anzahl der Freibad-Besucher wird vorerst auf 660 Personen begrenzt; auch in den Schwimmbecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Duschen und Sammelumkleiden können nicht genutzt werden.

Damit im Fall einer Corona-Infektion die Infektionskette nachverfolgt werden kann, ist der Eintritt nur nach Registrierung des Badegastes an der Badkasse möglich. Kinder unter 13 Jahre benötigen für die Registrierung das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person.

Die detaillierten Informationen zu den Abstands- und Hygieneregelungen für Besucher sowie das Formular für die Besucherregistrierung stehen sowohl an der Badkasse als auch auf der Internetseite zur Verfügung. Für die gesamte Freibadsaison wird die begrenzte Parkdauer auf dem Parkplatz des Blütenbads aufgehoben.

Die bereits für den 1.6. angekündigte Öffnung des Hallenbads steht weiterhin unter Vorbehalt der behördlichen Genehmigung.

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