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Aktuelle Information für Eltern in Kitas, Kindertagespflege oder OGS in Leichlingen

|   Pressemitteilungen

Keine Kita-OGS und Tagespflege-Gebühren im April

Die Stadt Leichlingen wird die Elternbeiträge für Kitas, Offene Ganztagsgrundschulen und Kindertagespflegen für den Monat April aussetzen.
Die Eltern werden gebeten, ihre Lastschriftmandate bestehen zu lassen, es erfolgt keine Abbuchung seitens der Stadtkasse.

Weiterhin bittet die Stadt darum, bestehende Daueraufträge für den Monat April auszusetzen. Sollte es dennoch zu einer versehentlichen Beitragszahlung durch den Zahlungspflichtigen kommen, wird die Stadt Leichlingen die Beträge zurückerstatten.

Die kommunalen Spitzenverbände sowie die beteiligten Ministerien haben sich auf diese Vorgehensweise geeinigt. Demnach wird das Land NRW die Hälfte der hierdurch entstehenden Kosten auffangen, die andere Hälfte tragen die Kommunen. Für die Stadt Leichlingen bedeutet dies eine Mindereinnahme von ca. 75.000 €.

Bürgermeister Frank Steffes:
„Ich begrüße, dass diese Fragestellung nun gemeinsam von den Kommunen und Land mit diesem Vorschlag gelöst wurde, der Rat der Stadt Leichlingen trägt dies mit. Damit können wir die Familien wenigstens ein wenig entlasten.“

Diese Regelung gilt erst einmal nur für den Monat April. Das weitere Verfahren hängt davon ab, wie sich die allgemeine Situation weiterentwickelt und ob die Kindertageseinrichtungen, Offenen Ganztagsgrundschulen und Tagespflegestellen noch länger geschlossen bleiben müssen.

 

Ab sofort auch Kinder-Notbetreuung bei nur einem Elternteil in kritischer Infrastruktur und auch am Wochenende

Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfahlen teilte am Freitagabend mit, dass es Änderungen bezüglich der Kinder-Notbetreuung für Eltern in kritischen Infrastrukturen (Schlüsselpersonen) gibt. Weitere Informationen zum Thema „Schlüsselpersonen" finden Sie hier.

„Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.

Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben. Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben! Diese Eltern wenden sich in diesen Fällen an die Stadt Leichlingen, Amt für Jugend und Schule, (Frau Klinkhammer) Tel. 02175 992 427, Kinderbetreuung(at)leichlingen.de.

Zudem wird nach Angaben des Ministeriums in der Neuregelung die Notbetreuung am Wochenende eingerichtet.

Diese Neuregelungen gelten ab Montag, 23. März 2020.

Eltern werden gebeten, Kontakt mit ihrer jeweiligen Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle aufzunehmen, um den Betreuungsbedarf anzuzeigen. 

Diese Regelung gilt auch für Eltern vom Schulkindern der Klasse 1 bis 6. Hier weisen wir auf die Homepage der jeweiligen Schule hin und bitten die Eltern, sich ab Montag mit der Schule der Kinder in Verbindung zu setzen. 

Für Schulen gelten die folgenden Regeln: „Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich ab dem 23. März 2020 an allen Wochentagen (inklusive Samstag und Sonntag und auch in den Osterferien) auf den Zeitraum des Schulbetriebs, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würde. Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung, sowie Angebote des Offenen und Gebundenen Ganztags und andere Betreuungsangebote ein, sofern diese auch bisher an der Schule vorhanden sind.“

 

Erlass vom 14.03.2020

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat zur Eindämmung der Corona Epidemie am 14.03.2020 eine Weisung erlassen.

Es wird geregelt, dass sämtliche Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen Kindern sowie deren erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen ab Montag, 16. März 2020 bis zum 19. April 2020 den Zutritt zu Betreuungsangeboten zu untersagen haben.

Das bedeutet, dass die Einrichtung grundsätzlich dennoch bis auf weiteres geöffnet ist – lediglich der Personenkreis derer, die das Angebot nutzen dürfen ist eingeschränkt!

Auszunehmen sind von dieser Einschränkung / diesem Zutrittsverbot Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen eine unentbehrliche Schlüsselperson ist.

Eine Schlüsselperson im Sinne des Erlasses ist in folgenden Bereichen tätig:

• Gesundheitsversorgung, Pflege, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe

• öffentlicher Sicherheit und Ordnung einschl. nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr (Feuerwehr/Rettungsdienste/Katastrophenschutz)

• Sicherstellung öffentlicher Infrastruktur Notdienste in Versorgung (z.B. Telekommunikation/Strom/Wasser/Gas, ÖPNV, Rechenzentren, Straßenmeisterei, Lebensmittelversorgung)

• Handlungsfähigkeit zentraler Stellen Staat, Justiz, Verwaltung

 

Deren Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann, sofern

• die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,

• die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,

• die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome
 

Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen. 

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen ab Montag, dem 16.03.2020 in der Zeit von 9 - 11 Uhr unter der Rufnummer 02175 992 246 gerne zur Verfügung.

Sie können uns auch Ihre Fragen unter kinderbetreuung(at)leichlingen.de mitteilen.

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