In den kommenden Tagen erhalten Immobilien- und Grundstückseigentümer*innen in Leichlingen erstmals nach der am 1. Januar in Kraft getretenen Grundsteuerreform ihre Grundsteuerbescheide. Da die neugestaltete Berechnung der Grundsteuer viele Fragen aufwirft, hat die Stadtverwaltung unter dem folgenden Link häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grundsteuerreform gesammelt und beantwortet, um die Bürger*innen zu unterstützen:
https://www.leichlingen.de/faq-grundsteuerreform
Ab dem 3. Februar steht zudem temporär eine telefonische Hotline zur Verfügung, die von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 02175 992-377 erreichbar ist. In einer ersten telefonischen Beratung werden hier Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet und die Anrufer*innen im Bedarfsfall an die zuständige Sachbearbeitung im Steueramt weitergeleitet.
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