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Baumfällung im Zuge des Neubaus der Henley-Brücke

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Im Rahmen der Baumaßnahme „Neubau der Fuß- und Radwegbrücke über die Wupper (Henleybrücke)“ muss für die Herstellung der Tiefgründung des östlichen Brückenfundaments ein unmittelbarer Eingriff in den direkten Wurzelbereich einer Vogelkirsche erfolgen. Dadurch sind erhebliche Wurzelschäden zu erwarten. Da der Baum schon mehrfach vorgeschädigt ist (Schäden im Stammbereich durch Wupperhochwasser, Anfahrschaden im Stammbereich sowie Ausastungswunden im Kronenbereich), sind im Zusammenhang mit dem geringen Baumwert Maßnahmen zum Baumerhalt wie Wurzelvorhang oder Wurzelregenerationsmaßnahmen nicht wirtschaftlich. Der Baum soll deshalb ab dem 6.1.2025 entnommen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.

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