Der Städtische Abwasserbetrieb Leichlingen erinnert daran, dass noch bis zum Ende des Jahres die Meldung der diesjährigen Gartenwasserabzüge erfolgen kann. Frischwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Wassermengen mit einem geeichten Zähler erfasst und dieser vor Inbetriebnahme beim Städtischen Abwasserbetrieb angemeldet wurde. Die Jahresmeldung hat bis Ende Dezember eines jeden Jahres zu erfolgen, um Berücksichtigung zu finden. Eine verspätete Meldung nach dem 31.12.2025 kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Meldung erfolgt über die E-Mail gartenwasser(at)leichlingen.de.
Die gleiche Regelung gilt für Frischwasser, welches zur Tränkung von Vieh in landwirtschaftlichen Betrieben genutzt wird. Auch hier ist ein jährlicher Nachweis mittels eines beim Abwasserbetrieb angemeldeten geeichten Zählers zwingend erforderlich. Die Nachweispflicht obliegt gemäß Satzung in allen Fällen den Gebührenzahler*innen.
Wichtig zu wissen ist, dass ein Wasserzähler nur sechs Jahre geeicht ist, anschließend gemäß bundesweit gültiger Regelung nicht mehr genutzt werden darf und somit keine Anerkennung finden kann. Bei Erneuerung eines Zählers ist dieser gleichfalls mit Foto beim Städtischen Abwasserbetrieb Leichlingen unter der oben genannten E-Mail-Adresse anzumelden.
Umfangreiche Informationen zum Gartenwasser sowie zur Eichung der Zähler finden sich unter der Rubrik Frischwasserabzug beim Abwasserbetrieb.
Bild: © kerkezz, stock.adobe.com
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