Durch eine Wohnungsanpassung kann der eigene Wohnraum mitunter durch nur kleine Veränderungen den Ansprüchen im Alter gerechter werden. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die das tägliche Leben wesentlich vereinfachen und sicherer machen: Beseitigung von Stolperfallen, rutschfeste Bodenbeläge, Handläufe an den Treppen, barrierefreies Bad, Beseitigung von Barrieren durch Rampen oder Lifte, Verbreiterung von Türen usw.
Pflegebedürftige können für eine bauliche Anpassung der Wohnung und für Pflegehilfsmittel Leistungen der Pflegekasse beantragen. Welche Maßnahmen seitens der Pflegeversicherung bezuschusst werden, ist in einem speziellen Leistungskatalog geregelt. Unterschieden wird zwischen Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind (z. B. Verbreitern der Türen, Einbau von Rampen und Treppenliften) und dem Einbau bzw. Umbau von Mobiliar, das individuell für die spezielle Pflegesituation hergestellt oder umgestaltet wird (z. B. Austausch der Badewanne durch eine Dusche). Neben den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung kommen unter Umständen aber auch andere Kostenträger (Renten-, Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge, Sozialhilfe) in Betracht.
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Die Wohnberatung ist ein Angebot des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Termine nach Absprache:
Telefon: 02202 1365-38 oder 02202 1365-23 E-Mail: wohnberatung(at)rbk-online.de Internet: Website des RBK
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