Putzen, Waschen, Einkaufen, Gehweg kehren – wer diese und andere Tätigkeiten nicht selbst erledigen kann oder allein nicht mehr bewältigen kann, findet in Leichlingen ein Netz von häuslichen Versorgungs- und Hilfeangeboten. Dank dieser Angebote ist es vielen Menschen möglich, das Leben in den eigenen vier Wänden über einen langen Zeitraum sicherzustellen.
Was einem früher mühelos von der Hand ging, kann mit zunehmendem Alter immer schwieriger werden. Auch wer sich noch ganz gut alleine helfen kann, ist für Entlastung im Haushalt, für Unterstützung beim Einkauf oder für eine Begleitung dankbar. Diese oder auch andere Entlastungen werden von den örtlichen Pflege- oder haushaltsnahen Unterstützungsdiensten angeboten. Diese Dienstleistungen müssen nicht immer aus Eigenmitteln finanziert werden. Bei Erreichen eines Pflegegrades können die hauswirtschaftlichen Verrichtungen und Betreuungsdienste von der Pflegekasse übernommen werden. Es empfiehlt sich, vor der Inanspruchnahme die Leistungen und Preise zu vergleichen und sich über eine mögliche Kostenübernahme zu informieren. Unter Umständen ist eine finanzielle Unterstützung auch durch den Sozialhilfeträger möglich.
Ansprechpartner*innen:
In Notfällen möchten viele Personen, insbesondere mit Bewegungseinschränkungen, schnell Hilfe herbeirufen können. Hier setzt das „Hausnotruf-Gerät“ ein: Am häuslichen Telefon kann ein Zusatzgerät mit einer Ruftaste angeschlossen werden. Mittels eines kleinen Handsenders, den der oder die Betroffene stets bei sich trägt (z. B. als Halskette oder Armband), kann im Notfall ein Hilferuf ausgelöst werden, der bei der Hausnotrufzentrale eingeht. Diese ist rund um die Uhr mit einem Mitarbeitenden besetzt, sodass die Hilfsmaßnahmen, die im Notfall gebraucht werden, umgehend eingeleitet werden können. Das geschilderte Angebot stellt eine sogenannte Basis-Leistung dar, die bei Vorliegen einer Pflegestufe von der jeweiligen Pflegekasse monatlich bezuschusst wird. Aktuell werden von den Pflegekassen übernommen: Die monatliche Grund- sowie die einmalige Anschlussgebühr. Kosten für darüber hinausgehende Leistungen, wie z. B. die Schlüsselhinterlegung bei einem Bereitschaftsdienst oder der Einsatz bei einem pflegerischen Notfall, müssen selbst getragen werden. Die örtlichen Pflegedienste haben jeweils Kooperationsverträge mit einzelnen Hausnotruf-Anbieter*innen abgeschlossen und decken die Schlüsselhinterlegung und die notwendigen Bereitschaftsdienste für Einsätze im Rahmen eines Notrufes zuverlässig ab. Ansprechpartner*innen sind die Pflegedienstleitungen, die Ihnen bei den notwendigen Antragstellungen und der Umsetzung behilflich sind.
Die Wohnberatung ist ein Angebot des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Termine nach Absprache:
Telefon: 02202 1365-38 oder 02202 1365-23 E-Mail: wohnberatung(at)rbk-online.de Internet: Website des RBK
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