Definition und Ansprechpartner*innen

Als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung gelten seit dem 1.1.2017 Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bzw. ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen bzw. Anforderungen nicht selbstständig ausgleichen oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit einer festgelegten Schwere bestehen. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit bei Erwachsenen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in den folgenden sechs Aktivitätsbereichen (= Modulen):

  1. Mobilität (z. B. Fortbewegen im Wohnbereich, Positionswechsel im Bett, Halten einer Sitzposition, Umsetzen)
     
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierungsfähigkeit, Verstehen von Sachverhalten, Treffen von Entscheidungen, Verstehen von Aufforderungen)
     
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. Ängste, Antriebslosigkeit, nächtliche Unruhe)
     
  4. Selbstversorgung (z. B. Waschen, Duschen, An-/Auskleiden, Toilettengang, Essen und Trinken)
     
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. Medikamenteneinnahme, Injektion, Verbandswechsel, Arztbesuche)
     
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, Interaktion mit Personen, Kontaktpflege). 

Ambulante Pflegedienste

 

Stationäre Pflegeeinrichtungen

Hospizdienst

 

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Pflegeberatung des Rheinisch-Bergischen Kreis

Die Pflegeberatung ist ein Angebot des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Termine nach Absprache:

Telefon:
02202 1365-43
E-Mail: pflegeberatung(at)rbk-online.de
Internet: Website des RBK