Als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung gelten seit dem 1.1.2017 Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bzw. ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen bzw. Anforderungen nicht selbstständig ausgleichen oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit einer festgelegten Schwere bestehen. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit bei Erwachsenen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in den folgenden sechs Aktivitätsbereichen (= Modulen):
Die Pflegeberatung ist ein Angebot des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Termine nach Absprache:
Telefon: 02202 1365-43 E-Mail: pflegeberatung(at)rbk-online.de Internet: Website des RBK
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