Führerscheine
Im Bürgerbüro erhalten Sie - mit einigen Ausnahmen - alle Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis (Führerscheine und Personenbeförderungsscheine). Alle notwendigen Unterlagen können Sie dort abgeben und die Gebühren entrichten. Die Unterlagen werden dann zur weiteren Bearbeitung an das Straßenverkehrsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet.
Zur Online-Terminvereinbarung.
Folgende Dienstleistungen erhalten Sie nur beim Rheinisch-Bergischen Kreis:
- Fahrerkarten ausgeben
- Führerschein ersetzen
- Internationaler Führerschein
- Umtausch des Führerscheins bei vorhandenem Kartenführerschein
Nach Fertigstellung des Führerscheines / Personenbeförderungsscheines erhalten Sie oder Ihr Fahrlehrer vom Straßenverkehrsamt eine entsprechende Nachricht.
Der Rheinisch-Bergische Kreis informiert Sie über die folgenden Themen:
Termine beim Rheinisch-Bergischen Kreis können Sie hier vereinbaren: https://rbk3.rbkdv.de/TermineRBK/
Umtausch Führerschein
Sie wollen Ihren alten Papierführerschein in den neuen EU-Kartenführerschein tauschen? Oder haben sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert, wie z.B. Ihr Name, und Sie möchten diese Änderung in Ihrem Führerschein abgeändert haben? Benötigen Sie vielleicht auch einen neuen Führerschein, weil Sie keine Sehhilfe mehr benötigen oder sonstige Auflagen und Beschränkungen geändert werden müssen?
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises: https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=4268
Verlängerungsanträge
Sie besitzen einen Führerschein, in dem die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E befristet sind, und wollen diesen um weitere fünf Jahre verlängern?
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises: https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=639
Die Höhe der zu bezahlenden Gebühren ist abhängig vom Antrag.
Die Unterlagen sind abhängig vom Antrag und sollten bitte vorher erfragt werden.