Führerscheine
Im Bürgerbüro erhalten Sie – mit einigen Ausnahmen – alle Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis (Führerscheine und Personenbeförderungsscheine). Alle notwendigen Unterlagen können Sie dort abgeben und die Gebühren entrichten. Die Unterlagen werden dann zur weiteren Bearbeitung an das Straßenverkehrsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass das erforderliche aktuelle biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) für den Führerschein mitgebracht werden muss. Im Bürgerbüro steht hierfür kein Fotoautomat zur Verfügung.
Zur Online-Terminvereinbarung.
Folgende Dienstleistungen erhalten Sie nur beim Rheinisch-Bergischen Kreis:
- Fahrerkarten ausgeben
- Führerschein ersetzen
- Internationaler Führerschein
- Umtausch des Führerscheins bei vorhandenem Kartenführerschein
Nach Fertigstellung des Führerscheines / Personenbeförderungsscheines erhalten Sie oder Ihr*e Fahrlehrer*in vom Straßenverkehrsamt eine entsprechende Nachricht.
Der Rheinisch-Bergische Kreis informiert Sie über die folgenden Themen:
- Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben
- Befristete Fahrerlaubnis verlängern
- Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein erwerben
- Dienstfahrerlaubnis umschreiben
- Fahrerkarten ausgeben
- Fahrerlaubnis (Antragssachstand)
- Fahrerlaubnis wiedererteilen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnisbehörde
- Fahrerlaubnisverzicht (Führerscheinrückgabe)
- Führerschein ersetzen
- Führerscheinklassen
- Führerscheintausch in EU-Kartenführerschein
- Internationaler Führerschein
Termine beim Rheinisch-Bergischen Kreis können Sie hier vereinbaren: https://rbk3.rbkdv.de/TermineRBK/
Umtausch Führerschein
Sie wollen Ihren alten Papierführerschein in den neuen EU-Kartenführerschein tauschen? Oder haben sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert, wie z.B. Ihr Name, und Sie möchten diese Änderung in Ihrem Führerschein abgeändert haben? Benötigen Sie vielleicht auch einen neuen Führerschein, weil Sie keine Sehhilfe mehr benötigen oder sonstige Auflagen und Beschränkungen geändert werden müssen?
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Verlängerungsanträge
Sie besitzen einen Führerschein, in dem die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E befristet sind, und wollen diesen um weitere fünf Jahre verlängern?
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Die Höhe der zu bezahlenden Gebühren ist abhängig vom Antrag.
Die Gebühren können direkt vor Ort bar oder mit Karte (Debit- und Kreditkarten) bezahlt werden. Ausgeschlossen sind Bezahlungen mit American Express und Diner’s Club. Zusätzlich akzeptieren die Terminals auch digitale Karten, zum Beispiel über das Smartphone oder die Smartwatch.
Die Unterlagen sind abhängig vom Antrag und sollten bitte vorher erfragt werden.