Fahrtkostenerstattung für Schüler*innen
Die Stadt Leichlingen übernimmt auf Antrag die Fahrkosten, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schüler*innen der Primarstufe (Kl. 1-4) mehr als 2 Kilometer, der Sekundarstufe I (Kl. 5-9) mehr als 3,5 Kilometer und der Sekundarstufe II (Stufe 10-13) mehr als 5 Kilometer beträgt.
Das Antragsformulare gibt es in den Schulen. Die Anträge sind direkt im Sekretariat der jeweiligen Schule zu stellen. Sie werden zur weiteren Sachbearbeitung intern weitergegeben.