An-, Um- und Abmeldung von Personen
Meldewesen Meldeangelegenheiten Einwohnermeldeamt
Wer eine Wohnung bezieht oder verlässt, ist verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen zu melden (Zuzug aus einer anderen Stadt, Zuzug aus dem Ausland = Anmeldung; Umzug innerhalb von Leichlingen = Ummeldung). Außerdem ist eine sog. "Statusänderung" meldepflichtig, d.h. Ihre Hauptwohnung wird eine Nebenwohnung oder Ihre Nebenwohnung wird Ihre Hauptwohnung.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Auszug ins Ausland erfolgt. Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung melden.
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (sofern es sich nicht um selbst genutztes Eigentum handelt)
- Geburtsurkunde (ledige Personen); alle anderen Personen bitte Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mitbringen; ggfls. rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Familienstand geschieden, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Sterbeurkunde bei Familienstand verwitwet
- falls vorhanden KFZ-Schein (bei Umzug innerhalb Leichlingens) und beim Unmzug von außerhalb Leichlingens zusätzlich den KFZ-Brief
Sie können Ehepartner und minderjährige Kinder mit melden. Bitte bringen Sie von diesen Personen die Ausweisdokumente und Urkunden mit.
Für die Meldung anderer Personen benötigen Sie außerdem eine formlose Vollmacht.
Die Meldungen werden vor Ort elektronisch erfasst und auf einem digitalen Signaturpad mit der Unterschrift des Meldenden bestätigt. Es sind keine weiteren vorausgefüllten Formulare notwendig.
Es fallen keine Gebühren an; bei Fristversäumnis ist jedoch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit der Verhängung eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldes möglich.
/buergerservice-und-rathaus/was-erledige-ich-wo/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=8&cHash=5ddd278d7bbbf740f51fd98b997a930a
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Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Auszug ins Ausland erfolgt. Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung melden.
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (sofern es sich nicht um selbst genutztes Eigentum handelt)
- Geburtsurkunde (ledige Personen); alle anderen Personen bitte Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mitbringen; ggfls. rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Familienstand geschieden, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Sterbeurkunde bei Familienstand verwitwet
- falls vorhanden KFZ-Schein (bei Umzug innerhalb Leichlingens) und beim Unmzug von außerhalb Leichlingens zusätzlich den KFZ-Brief
Sie können Ehepartner und minderjährige Kinder mit melden. Bitte bringen Sie von diesen Personen die Ausweisdokumente und Urkunden mit.
Für die Meldung anderer Personen benötigen Sie außerdem eine formlose Vollmacht.
Die Meldungen werden vor Ort elektronisch erfasst und auf einem digitalen Signaturpad mit der Unterschrift des Meldenden bestätigt. Es sind keine weiteren vorausgefüllten Formulare notwendig.
Es fallen keine Gebühren an; bei Fristversäumnis ist jedoch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit der Verhängung eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldes möglich.
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Wer eine Wohnung bezieht oder verlässt, ist verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen zu melden (Zuzug aus einer anderen Stadt, Zuzug aus dem Ausland = Anmeldung; Umzug innerhalb von Leichlingen = Ummeldung). Außerdem ist eine sog. "Statusänderung" meldepflichtig, d.h. Ihre Hauptwohnung wird eine Nebenwohnung oder Ihre Nebenwohnung wird Ihre Hauptwohnung.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Auszug ins Ausland erfolgt. Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung melden.
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (sofern es sich nicht um selbst genutztes Eigentum handelt)
- Geburtsurkunde (ledige Personen); alle anderen Personen bitte Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mitbringen; ggfls. rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Familienstand geschieden, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Sterbeurkunde bei Familienstand verwitwet
- falls vorhanden KFZ-Schein (bei Umzug innerhalb Leichlingens) und beim Unmzug von außerhalb Leichlingens zusätzlich den KFZ-Brief
Sie können Ehepartner und minderjährige Kinder mit melden. Bitte bringen Sie von diesen Personen die Ausweisdokumente und Urkunden mit.
Für die Meldung anderer Personen benötigen Sie außerdem eine formlose Vollmacht.
Die Meldungen werden vor Ort elektronisch erfasst und auf einem digitalen Signaturpad mit der Unterschrift des Meldenden bestätigt. Es sind keine weiteren vorausgefüllten Formulare notwendig.
Es fallen keine Gebühren an; bei Fristversäumnis ist jedoch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit der Verhängung eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldes möglich.
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Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Auszug ins Ausland erfolgt. Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung melden.
- Personalausweis und/oder Reisepass
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- Geburtsurkunde (ledige Personen); alle anderen Personen bitte Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mitbringen; ggfls. rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Familienstand geschieden, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Sterbeurkunde bei Familienstand verwitwet
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Wer eine Wohnung bezieht oder verlässt, ist verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen zu melden (Zuzug aus einer anderen Stadt, Zuzug aus dem Ausland = Anmeldung; Umzug innerhalb von Leichlingen = Ummeldung). Außerdem ist eine sog. "Statusänderung" meldepflichtig, d.h. Ihre Hauptwohnung wird eine Nebenwohnung oder Ihre Nebenwohnung wird Ihre Hauptwohnung.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Auszug ins Ausland erfolgt. Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung melden.
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (sofern es sich nicht um selbst genutztes Eigentum handelt)
- Geburtsurkunde (ledige Personen); alle anderen Personen bitte Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mitbringen; ggfls. rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Familienstand geschieden, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Sterbeurkunde bei Familienstand verwitwet
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Wer eine Wohnung bezieht oder verlässt, ist verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen zu melden (Zuzug aus einer anderen Stadt, Zuzug aus dem Ausland = Anmeldung; Umzug innerhalb von Leichlingen = Ummeldung). Außerdem ist eine sog. "Statusänderung" meldepflichtig, d.h. Ihre Hauptwohnung wird eine Nebenwohnung oder Ihre Nebenwohnung wird Ihre Hauptwohnung.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Auszug ins Ausland erfolgt. Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung melden.
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (sofern es sich nicht um selbst genutztes Eigentum handelt)
- Geburtsurkunde (ledige Personen); alle anderen Personen bitte Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mitbringen; ggfls. rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Familienstand geschieden, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Sterbeurkunde bei Familienstand verwitwet
- falls vorhanden KFZ-Schein (bei Umzug innerhalb Leichlingens) und beim Unmzug von außerhalb Leichlingens zusätzlich den KFZ-Brief
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