An-, Um- und Abmeldung von Personen
Meldewesen Wohnsitzanmeldung
Einwohnermeldeamt
Wer eine Wohnung bezieht oder verlässt, ist verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen zu melden (Zuzug aus einer anderen Stadt, Zuzug aus dem Ausland = Anmeldung; Umzug innerhalb von Leichlingen = Ummeldung). Außerdem ist eine sog. "Statusänderung" meldepflichtig, d.h. Ihre Hauptwohnung wird eine Nebenwohnung oder Ihre Nebenwohnung wird Ihre Hauptwohnung.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Auszug ins Ausland erfolgt. Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung melden.
Hier können Sie einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Personen, die innerhalb Deutschlands umgezogen sind und ihre neue Wohnung als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden möchten, können auch den Online-Dienst Elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen. Die elektronische Wohnsitzanmeldung kann sowohl von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere und mit gleichem Einzugsdatum, meldet in dem Fall eine erwachsene Person Ehepartner*in/Lebenspartner*in und/oder minderjährige Kinder mit an. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt.
Die Meldungen werden vor Ort elektronisch erfasst und auf einem digitalen Signaturpad mit der Unterschrift des Meldenden bestätigt. Es sind keine weiteren vorausgefüllten Formulare notwendig.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Für die elektronische Wohnsitzanmeldung wird folgendes benötigt:
- die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte
- Bund-ID
- Ausweis App
- Wohnungsgeberbestätigung bei Mieter*innen
Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen.
Es fallen keine Gebühren an; bei Fristversäumnis ist jedoch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit der Verhängung eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldes möglich.
https://www.leichlingen.de/buergerservice-und-rathaus/was-erledige-ich-wo/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=8&cHash=5ddd278d7bbbf740f51fd98b997a930a
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33 Bürgerservice und Digitalisierung
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Fax
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