Anliegen von A - Z

An-, Um- und Abmeldung von Personen

Wer eine Wohnung bezieht oder verlässt, ist verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen zu melden (Zuzug aus einer anderen Stadt, Zuzug aus dem Ausland = Anmeldung; Umzug innerhalb von Leichlingen = Ummeldung). Außerdem ist eine sog. "Statusänderung" meldepflichtig, d.h. Ihre Hauptwohnung wird eine Nebenwohnung oder Ihre Nebenwohnung wird Ihre Hauptwohnung.

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Auszug ins Ausland erfolgt. Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung melden.

Hier können Sie einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren

 

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Personen, die innerhalb Deutschlands umgezogen sind und ihre neue Wohnung als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden möchten, können auch den Online-Dienst „Elektronische Wohnsitzanmeldung“ nutzen. Die elektronische Wohnsitzanmeldung kann sowohl von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere und mit gleichem Einzugsdatum, meldet in dem Fall eine erwachsene Person Ehepartner*in/Lebenspartner*in und/oder minderjährige Kinder mit an. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt.

Es fallen keine Gebühren an; bei Fristversäumnis ist jedoch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit der Verhängung eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldes möglich.

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung (sofern es sich nicht um selbst genutztes Eigentum handelt)
  • Geburtsurkunde (ledige Personen); alle anderen Personen bitte Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mitbringen; ggfls. rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Familienstand geschieden, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Sterbeurkunde bei Familienstand verwitwet
  • falls vorhanden KFZ-Schein (bei Umzug innerhalb Leichlingens) und beim Umzug von außerhalb Leichlingens zusätzlich den KFZ-Brief 

     

  • Sie können Ehepartner und minderjährige Kinder mit melden. Bitte bringen Sie von diesen Personen die Ausweisdokumente und Urkunden mit.
  • Für die Meldung anderer Personen benötigen Sie außerdem eine formlose Vollmacht.


Die Meldungen werden vor Ort elektronisch erfasst und auf einem digitalen Signaturpad mit der Unterschrift des Meldenden bestätigt. Es sind keine weiteren vorausgefüllten Formulare notwendig.

 

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Für die elektronische Wohnsitzanmeldung wird folgendes benötigt:

  • die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte
  • Bund-ID
  • Ausweis App
  • Wohnungsgeberbestätigung bei Mieter*innen

Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen.
 

Umzug
Meldewesen
Wohnsitzanmeldung
Einwohnermeldeamt