Entsiegelung von Flächen
Falls Sie beabsichtigen, Flächen zu entsiegeln, sprechen Sie den Städtischen Abwasserbetrieb vorher an, damit wir klären, ob Ihr Vorhaben möglich ist und inwiefern dies bei der Niederschlagswassergebühr Berücksichtigung finden kann. Wir weisen Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sog. „Sickerpflaster“ von uns nicht als entsiegelte Fläche anerkannt wird.