Einbürgerung
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutsche*r Staatsangehörige*r ist, kann sich einbürgern lassen. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung ist von verschiedenen gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen abhängig.
Sollte es zu einer Einbürgerung hier in Leichlingen (Rheinland) kommen, erwartet Sie zum Abschluss als feierliches Event eine Einbürgerungsfeier.
255,00 Euro für jede Person ab 16 Jahren
51,00 Euro für jede Person unter 16 Jahren, wenn diese mit einem Elternteil gemeinsam eingebürgert wird
Hier finden Sie Antragsformulare für einen Antrag bei ständiger Wohnsitznahme in Deutschland (mindestens 8 Jahre, § 10 StAG) oder bei mindestens dreijährigem Aufenthalt und mindestens zweijähriger Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem*r deutschen Staatsbürger*in (§ 9 StAG). Der Antrag ist selbstständig und in Druckbuchstaben auszufüllen. Unterlagen (siehe Merkblatt) im Original und in der Kopie zusammenstellen und mit dem Antrag einreichen. Die UNTERSCHRIFT unter dem Antrag wird erst bei Abgabe geleistet, damit sie beglaubigt werden kann! Fragen zum Antrag bitte telefonisch oder per Mail. Die Abgabe des Antrags ist nur mit TERMIN möglich. Bitte rechtzeitig vereinbaren.
In erster Linie ergeben sich die Voraussetzungen aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz; es kommen Vorschriften aus dem Aufenthaltsgesetz, dem Bundesvertriebenengesetz und Internationale Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit den entsprechend beteiligten Ländern sowie internationale Vorschriften über die Verwendung von ausländischen Urkunden in Deutschland sowie von deutschen Urkunden im Ausland. Hier sind im Einzelfall die jeweiligen Konsulate und/oder das Auswärtige Amt zu beteiligen.