Anliegen von A - Z

Bewohnerparkausweise

Jede in dem Bereich “An der Wupper/ Im Brückerfeld” mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person kann für einen auf ihn zugelassenen PKW einen Bewohner*innenparkausweis beantragen.

Der Bewohner*innenparkausweis wird auf Antrag für den*die Fahrzeughalter*in ausgestellt. Ist das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen, weil Sie zum Beispiel einen Firmenwagen nutzen, benötigen Sie eine Nutzungsbescheinigung des*der Fahrzeugshalter*in.

Bitte beachten Sie: Jede*r Bewohner*in erhält nur einen Bewohner*innenparkausweis für ein auf ihn*sie zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug. Für einen Zweitwagen kann kein Bewohner*innenparkausweis ausgestellt werden.

Kein Bewohnerparkausweis wird ausgestellt für:
  • Fahrzeuge, die länger als 5,00 Meter und breiter als 2,00 Meter sind. Dies kann zum Beispiel Wohnmobile betreffen
  • Anhänger, Lastkraftwagen und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie zum Beispiel Traktoren
  • Fahrzeuge, die nicht ständig genutzt werden, zum Beispiel Motorräder im Winter
  • Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind


Die Antragstellung muss im Bürgerbüro erfolgen

Zur Online-Terminvereinbarung

30 Euro für einen Neuantrag
6 Euro bei einem Kennzeichenwechsel

  • Persönliche Antragstellung im Bürgerbüro oder eines schriftlich Bevollmächtigten
  • KFZ-Schein und Personalausweis
  • Alter Bewohner*innenparkausweis, wenn vorhanden
  • Evtl. Bescheinigung des*der Halter*in
Anwohnerparkausweise
Parkausweis Anwohner

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