Bewohnerparkausweise
Jede in dem Bereich “An der Wupper/ Im Brückerfeld” mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person kann für einen auf ihn zugelassenen PKW einen Bewohner*innenparkausweis beantragen.
Der Bewohner*innenparkausweis wird auf Antrag für den*die Fahrzeughalter*in ausgestellt. Ist das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen, weil Sie zum Beispiel einen Firmenwagen nutzen, benötigen Sie eine Nutzungsbescheinigung des*der Fahrzeugshalter*in.
Bitte beachten Sie: Jede*r Bewohner*in erhält nur einen Bewohner*innenparkausweis für ein auf ihn*sie zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug. Für einen Zweitwagen kann kein Bewohner*innenparkausweis ausgestellt werden.
Kein Bewohnerparkausweis wird ausgestellt für:
- Fahrzeuge, die länger als 5,00 Meter und breiter als 2,00 Meter sind. Dies kann zum Beispiel Wohnmobile betreffen
- Anhänger, Lastkraftwagen und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie zum Beispiel Traktoren
- Fahrzeuge, die nicht ständig genutzt werden, zum Beispiel Motorräder im Winter
- Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind
Die Antragstellung muss im Bürgerbüro erfolgen.
30 Euro für einen Neuantrag
6 Euro bei einem Kennzeichenwechsel
- Persönliche Antragstellung im Bürgerbüro oder eines schriftlich Bevollmächtigten
- KFZ-Schein und Personalausweis
- Alter Bewohner*innenparkausweis, wenn vorhanden
- Evtl. Bescheinigung des*der Halter*in