Anliegen von A - Z

Bewohnerparkausweise

Jeder in dem Bewohnerbereich  An der Wupper/ Im Brückerfeld mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Bewohner kann für einen auf ihn zugelassenen PKW einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Der Bewohnerparkausweis wird auf Antrag für den Fahrzeughalter ausgestellt. Ist das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen, weil Sie zum Beispiel einen Firmenwagen nutzen, benötigen Sie eine Nutzungsbescheinigung des Fahrzeugshalters.

Bitte beachten Sie: Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug. Für einen Zweitwagen kann kein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Kein Bewohnerparkausweis wird ausgestellt für:

  • Fahrzeuge, die länger als 5,00 Meter und breiter als 2,00 Meter sind. Dies kann zum Beispiel Wohnmobile betreffen.
  • Anhänger, Lastkraftwagen und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie zum Beispiel Traktoren
  • Fahrzeuge, die nicht ständig genutzt werden, zum Beispiel Motorräder im Winter.
  • Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind.


Die Antragstellung muss im Bürgerbüro erfolgen. Zur Online-Terminvereinbarung

30 Euro für einen Neuantrag
6 Euro bei einem Kennzeichenwechsel

  • Persönliche Antragstellung im Bürgerbüro oder eines schriftlich Bevollmächtigten
  • KFZ-Schein und Personalausweis
  • Alter Bewohnerparkausweis, wenn vorhanden
  • Evtl. Bescheinigung des Halters
Anwohnerparkausweise
Parkausweis Anwohner

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