Anliegen von A - Z

Netzwerkkoordination Kinderschutz

Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Jugendämter ein „Netzwerk Kinderschutz“ in ihrer Kommune einrichten müssen. Im Rahmen dieses Netzwerks stimmen die im Kinderschutz aktiven Stellen ihr Vorgehen ab und treffen Absprachen zur gemeinsamen Arbeit bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.  

Zu diesem Zweck bringt die Netzwerkkoordination Kinderschutz des Jugendamtes die am Kinderschutz beteiligten Stellen regelmäßig zusammen. Die beteiligten Akteur*innen tragen dann wiederrum die Informationen rund um einen lückenlosen und sensiblen Kinderschutz in ihre jeweilige Organisation weiter.

Ebenso trägt das Netzwerk Kinderschutz dafür Sorge, dass Kinder und Jugendliche selbst informiert sind, zu Wort kommen und die Beratungsangebote und ihre Unterstützer*innen kennen.

Das Netzwerk wird durch die „Netzwerkkoordinator*in Kinderschutz“ des Jugendamtes begleitet. Die Netzwerkkoordination ist Ansprechpartner*in für abgestimmten Kinderschutz und die Weiterentwicklung des gemeinsamen Schutzauftrages. Sie sorgt für den Informationsfluss des Netzwerks.

Kinderschutz, Netzwerkkoordination

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