Anliegen von A - Z

Erschließungsverträge

Damit ein Grundstück bebaut werden darf, muss es nach den geltenden rechtlichen Vorschriften erschlossen sein. Zur Erschließung gehören der Anschluss an das öffentliche Straßennetz sowie an das Versorgungsnetz (Abwasser, Elektrizität, Wasser).

Per Erschließungsvertrag überträgt die Stadt Leichlingen in vielen Baugebieten die für die ordnungsgemäße Erschließung erforderlichen Planungsleistungen und Ausbauarbeiten auf einen Dritten (Bauherr, Eigentümer). Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Erschließungsträger die Erschließungsanlagen in der Art und Weise und in dem Zeitraum herzustellen, wie es im Detail vereinbart wurde.

Die Umsetzung der Inhalte des Vertrags wird durch die Verwaltung kontrolliert.

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