Anliegen von A - Z

Forderungsmanagement

Unter Forderungsmanagement wird ein strukturiertes und an ablauforganisatorischen Prozessen ausgerichtetes Mahnwesen verstanden, welches das Ziel hat, Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität nachhaltig zu sichern. Das Forderungsmanagement ist Teil des innerbetrieblichen Rechnungswesens und der Finanzbuchhaltung (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) zugeordnet. Es beginnt mit dem Ordnen, Registrieren und Organisieren offener Zahlungen. Bei Zahlungsverzug wird der Zahlungspflichtige rechtzeitig und auch wirkungsvoll an seine Zahlungspflicht erinnert und zur Zahlung angehalten.

Sollte die Zahlung nicht innerhalb einer Mahnfrist von 7 Tagen nach Ablauf des Fälligkeitsdatums eingegangen sein, wird der Vorgang automatisch an die Vollstreckung weiter geleitet und von dort im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verfolgt.  

Die  kommunalen Forderungen sind grundsätzlich öffentlich-rechtlich begründet. Dazu zählen:

  • die Gebühren und Beiträge
  • die kommunalen Steuern (z. B. Gewerbe-, Hunde-, Vergnügungssteuer, Grundsteuer A, Grundsteuer B)
  • sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z. B. Kostenerstattungen, Bußgelder aus Verkehrsordnungswidrigkeiten, Säumniszuschläge).

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 30 Gemeindehaushaltsverordnung NRW in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW.