Beistandschaften
Mit der Geburt eines Kindes ändert sich das bisherige Leben der Eltern. Es entstehen nicht nur besondere Emotionen, sondern aus dem Eltern-Kind-Verhältnis ergeben sich auch neue Rechtsbeziehungen zwischen den Eltern und ihren Kindern. Die Rechte des Kindes gegenüber einem Elternteil durchzusetzen, kann etwa im Falle von Trennung oder Scheidung schwierig sein. In solchen Situationen gibt es Unterstützung und Beratung durch kompetente Fachkräfte des Jugendamtes. Geht es um die Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltssicherung, ist es möglich, eine sogenannte Beistandschaft für das Kind zu beantragen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und so den betroffenen Elternteil entlasten. Alle (werdenden) Mütter, Väter oder junge Volljährige können die Beratung und Unterstützung der Beistandschaft des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Leichlingen kostenfrei in Anspruch nehmen.
Vaterschaft / Vaterschaftsanerkennung
Das Jugendamt berät und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes. Es leitet Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung an das Standesamt weiter. Das Jugendamt vertritt Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, auch wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.
Sorgeerklärung
Das Jugendamt berät Sie insbesondere in allen rechtlichen Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Es bescheinigt dem alleinsorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinen Sorge vorliegt "Negativattest".
Beurkundung
Das Jugendamt beurkunden kostenfrei u.a.: Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.
Der Antrag auf Beistandschaften steht hier als PDF-Download zur Verfügung.
- Personalausweis oder Pass
- Geburtsurkunde des Kindes- ersatzweise Geburtsanzeige des Krankenhauses
- Mutterpass (bei vorgeburtlicher Antragsstellung)
- eventuell auch Scheidungsurteil
- Urkunde über Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsfeststellung
- Schriftwechsel mit Rechtsanwält*in wegen des Unterhaltes für das Kind
- Unterhaltstitel (z.B. Unterhaltsurteile, Beschlüsse des Amtsgerichtes, private Vereinbarungen der Elternteile)
- Nachweise über Einkommen des Kindes, z.B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen