Urkundenwesen
Beim hiesigen Standesamt erhalten Sie Urkunden aus folgenden Registern:
• Geburtenregister
• Eheregister
• Lebenspartnerschaftsregister
• Sterberegister
Voraussetzung dafür ist, dass sich die anfragende Person ausweist und das jeweilige Ereignis auch im jetzigen Leichlinger Stadtgebiet eingetreten und daher hier beurkundet ist.
Urkunden können erstellt werden, wenn die Geburt weniger als 110 Jahre her ist, die Ehe- oder Lebenspartnerschaft vor weniger als 80 Jahren geschlossen wurde oder der Sterbefall vor weniger als 30 Jahren eingetreten ist.
Die Urkunden können nach vorheriger Registrierung über das Service-Konto NRW auch online über unseren Digitalen Bürgerservice beantragt werden.
Bei allen älteren Fällen werden die im Standesamt geführten Bücher ordnungsgemäß an das Archiv übergeben. Bitte wenden Sie sich für die entsprechenden Auszüge an das Stadtarchiv.
10,00 Euro Personenstandsurkunde
5,00 Euro jede weitere gleich ausgestellt Urkunde
Archivgebühren können abweichen.
Personalausweis oder Reisepass
Nicht jede Person ist berechtigt, eine Personenstandsurkunde von anderen als sich selbst zu erhalten. Sprechen Sie die Mitarbeiter*innen des Standesamtes bitte an.
Personenstandsgesetz; Archivrecht