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Führungszeugnis

Für verschiedene Zwecke kann die Vorlage eines sog. "Führungszeugnisses" notwendig werden. Ein Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden.
Die Ausfertigung eines Führungszeugnisses (auch erweitert) für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde kann im Bürgerbüro beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt beim Bundesamt für Justiz  in Bonn. Hier finden Sie auch allgemeine Informationen zum Führungszeugnis.

Sofern neben oder anstatt der deutschen eine ausländische Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besteht, wird automatisch ein "Europäisches Führungszeugnis" erstellt.


Führungszeugnisse werden bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes beantragt. Wenn Sie nicht in Leichlingen gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden. Sämtliche Informationen finden Sie auf der Startseite des Service-Center-Führungszeugnis unter www.fuehrungszeugnis.bund.de
 

Alle Informationen zum neuen Führungszeugnis finden Sie in diesem Flyer.

13,00 Euro

- Personalausweis oder Reisepass;
- bei erweitertem Führungszeugnis entsprechende Bescheinigung;
- bei Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde entsprechenden Nachweis

Wichtigste Voraussetzungen für die Online-Beantragung sind ein Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion für das Internet freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät zum Auslesen des Personalausweises. Nähere Informationen auch dazu finden Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de