Anliegen von A - Z

Trennungsberatung

Trennung und Scheidung sind für Eltern und Kinder eine große Herausforderung. 
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) unterstützt Eltern und Kinder in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten, des Umgangsrechts und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge. 

Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII
Der ASD berät Eltern bei Problemen in der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn diese zu Belastungen bei Kindern und Jugendlichen führen. Ziel ist es, die Belastungen für Kinder und Jugendliche so gering wie möglich zu halten. 

Ausübung der Personensorge nach § 18 SGB VIII
Der ASD berät und unterstützt Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. (§ 18 SGB VIII). Der Anspruch auf Beratung bezieht sich auf Erziehungsfragen, kann aber auch im Zusammenhang mit der Ausübung des Sorgerechts stehen. 

Ausübung des Umgangsrechts nach § 18 SGB VIII
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung des Umgangsrechts. Der ASD berät und unterstützt Kinder und Jugendliche bei ihrem Recht auf Umgang mit den für sie wichtigen Personen. Eltern und andere Umgangsberechtigte wie Großeltern, Geschwister etc. haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes (§ 18 SGB VIII).  

Mitwirkung vor dem Familiengericht § 50 SGB VIII
Der Jugend- und Sozialdienst wird vom Familiengericht über alle Verfahren, in denen es um Kinder geht, informiert. Der Jugend- und Sozialdienst nimmt Kontakt mit den Eltern / Beteiligten auf, berät und unterstützt sie, um einvernehmliche Lösungen zu finden und berichtet dem Familiengericht über das Ergebnis (§ 50 SGB VIII).

Die Beratung ist kostenlos. 

Scheidungsberatung

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