Aufgrabungen
Bei Aufbrüchen durch Versorger (Gas, Wasser, Strom, Telefon etc.) oder auch bei Gehwegabsenkungen für neue private Stellplätze in Leichlingen, müssen die Unternehmen / Privatpersonen eine Genehmigung beim Tiefbauamt einholen.
Eine Übersicht über aktuelle Baustellen finden Sie hier.
Ansprechpartner für Kreisstraßen ist der Rheinisch-Bergische Kreis.
Ansprechpartner für Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Burscheid.
144 Euro pro Aufbruch