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Lohnsteuerkarte, elektronisch

Seit dem 01.01.2013 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt, die die Arbeitgeber in elektronischer Form abrufen können. Es gibt seitdem keine klassische Lohnsteuerkarte mehr.

Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge) liegt bei den Finanzämtern. Kontaktdaten des für Leichlingen zuständigen Finanzamtes in Leverkusen finden Sie hier.

Änderungen der Meldedaten (Heirat, Geburt, Kirchenein- und -austritte) werden von den beurkundenden Stellen ebenfalls direkt, meist elektronisch, an die zuständige Meldebehörde übersandt.

Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie hier.

Sie können Ihre Steuererklärung auch online abgeben
www.elster.de/eportal/start