Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
Unter welchen Voraussetzungen darf man zukünftig einen anderen Familiennamen beziehungsweise einen anderen Vornamen tragen?
Für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung, also die Änderung eines Familiennamens oder Vornamens, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Nur ein „Nichtgefallen“ eines Namens reicht dafür nicht aus.
2,50 Euro bis 1.022,00 Euro je nach Fallsituation
Die Gebühren können direkt vor Ort bar oder mit Karte (Debit- und Kreditkarten) bezahlt werden. Ausgeschlossen sind Bezahlungen mit American Express und Diner’s Club. Zusätzlich akzeptieren die Terminals auch digitale Karten, zum Beispiel über das Smartphone oder die Smartwatch.
Hierfür ist ein formgebundener Antrag zu stellen. Die persönliche Beratung hierzu ist sehr wichtig. Bevor Sie den Antrag ausfüllen und evtl. kostenpflichtige Unterlagen dazu bestellen, wenden Sie sich bitte unbedingt telefonisch oder per Mail an die genannte Ansprechperson. Die Unterschrift unter dem Antrag wird erst bei Abgabe geleistet, damit sie beglaubigt werden kann. Die Abgabe des Antrags ist nur mit Termin möglich.
Gesetz über die Änderung von Familiennamen oder Vornamen (Namensänderungsgesetz)