Anliegen von A - Z

Namensänderung (öffentlich-rechtlich)

Unter welchen Voraussetzungen darf man zukünftig einen anderen Familiennamen beziehungsweise einen anderen Vornamen tragen?

Für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung, also die Änderung eines Familiennamens oder Vornamens, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Nur ein „Nichtgefallen“ eines Namens reicht dafür nicht aus.

2,50 Euro bis 1.022,00 Euro je nach Fallsituation

Hierfür ist ein formgebundener Antrag zu stellen. Die persönliche Beratung hierzu ist uns sehr wichtig. BEVOR Sie den Antrag ausfüllen und evtl. kostenpflichtige Unterlagen dazu bestellen, wenden Sie sich bitte unbedingt telefonisch oder per Mail an die genannte Ansprechpartnerin! Die UNTERSCHRIFT unter dem Antrag wird erst bei Abgabe geleistet, damit sie beglaubigt werden kann! Die Abgabe des Antrags ist nur mit TERMIN möglich. Bitte rechtzeitig vereinbaren.

Gesetz über die Änderung von Familiennamen oder Vornamen (Namensänderungsgesetz)

Ihre Ansprechperson